AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Verträge, insbesondere Lieferungen und Leistungen der Leuchtalarm UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit der Annahme und/oder Durchführung eines Auftrages oder einer Bestellung auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen als verbindlich an.
  2. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie erhalten nur Gültigkeit, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.
  3. Die Angebote der Firma Leuchtalarm UG (haftungsbeschränkt) richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbständige. Mit Abgabe des Gebotes versichert der Bieter - mit Abgabe der Bestellung der Käufer - , kein Verbraucher zu sein.
  4.  Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
  5. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Auftragnehmer oder der Lieferung zustande.
  2. Alle Angebote in unserem Webshop (Webseite) sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
  3. Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop oder Webseite (welche vorheriges Log-In und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert), gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der betreffenden Produkte ab.
  4. Leuchtalarm UG (haftungsbeschränkt)  sendet dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine Mail-Bestätigung über den Eingang seines Angebotes zu, die auch eine Annahme des Angebotes bestätigt.
  5. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte Firmen oder Personen gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte Firmen oder Personen zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Bei Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass dieses Einverständnis dafür vorliegt.

§ 3 Lieferungen

  1. Lieferungen erfolgen nach der Wahl des Auftragnehmers ab Werk oder von seinem Lager. Es werden die tatsächlichen Frachtkosten berechnet. Dies gilt auch für Kosten, die aufgrund besonderer Versandwünsche des Auftraggebers entstehen. Erfüllungsort für die angebotene Leistung ist der Sitz der Firma Leuchtalarm UG in Halle.
  2. Soweit nicht vom Aufragnehmer eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, gilt ein Liefertermin als nur annähernd bezeichnet. Fixtermine werden vom Auftragnehmer nur anerkannt, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung oder Nacherfüllung und der Erklärung, dass er die Leistung oder Nacherfüllung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Als angemessene Nachfrist werden sechs Wochen angesehen.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Streik oder Betriebsstörungen bei Zulieferern. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei einer nachträglich vom Auftraggeber veranlassten Auftragsänderung.
  5. Leuchttransparentlieferungen müssen sofort ausgepackt und auf Schäden geprüft werden, Ist ein Schaden zu erkennen, rufen Sie uns in jedem Fall im Beisein des Fahrers an. Vermerken Sie den Schaden auf dem Lieferschein und lassen Sie dies vom Fahrer unterschreiben. Sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, Ware in jedem Fall unter Schadensvermerk zurückgehen lassen.
  6. Schäden die nicht auf dem Lieferschein vermerkt werden und vom Fahrer gegengezeichnet sind, können nicht anerkannt werden.
  7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem eigenem Ermessen.

§ 4 Risiko

  1. Mit der Übergabe der Ware zum Versand gilt die Lieferung als erbracht und das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des Untergangs der Sache trägt der Auftraggeber.

§ 5 Auftragsstornierung

  1. Nach Abschluss des Vertrages bedarf ein Rücktritt des Auftraggebers der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sofern der Auftragnehmer seine Zustimmung zum Rücktritt erteilt oder der Auftraggeber die Erfüllung des Auftrages verweigert und/oder die Lieferung nicht annehmen, ist der Auftragnehmer berechtigt den vollen Werklohn in Rechnung zu stellen.

§ 6 Grafik, Logo, Schrift, Digitalisierung, Farbe, Beklebung, Druck

  1. Die Qualität der Vorlage bestimmt das Produkt. Die Produktion erfolgt nur nach Freigabe des Vorausdruckes und Farbabstimmung  durch den Auftraggeber.
  2. Bei telefonischer Freigabe liegt das Risiko beim Auftraggeber. Gleiches gilt für vom Auftraggeber bereitgestellte Datenträger.
  3. Geringe Farbunterschiede sind durch Material, Durchleuchtung, Druck etc. möglich und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Preisminderung.
  4. Die Beklebung, der Druck oder die Beschichtung auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Daraus resultierende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers nach einem Muster produziert, ist dies nur annäherungsweise möglich.
  6. Ausführung: Rahmenprofile und Acrylscheiben werden (wenn nicht anders angegeben) in Standardausführung der Leuchtreklamen maximal in 3050mm am Stück ausgeführt. Größe Leuchtreklamen bestehen immer aus mehreren Teilen, Profilen und Scheiben.

§ 7 Preise

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in € (exclusive) Mehrwertsteuer. Preisankündigungen behält sich der Auftragnehmer ohne Vorankündigung vor, wobei bei Preisänderungen über 3 % durch erhöhte Material- oder Lohnkosten veranlasst sein müssen.

§ 8 Haftung und Mängel

  1. Sämtliche Lieferungen sind sofort nach Erhalt sowohl auf ihre technische Verarbeitung als auch auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer umgehend anzuzeigen. Bei erkennbar fehlerhafter Verarbeitung gilt die Lieferung als handelsüblich abgenommen, und es bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
  2. Bei rechtzeitig begründeter Mängelanzeige kann der Auftragnehmer zunächst nach eigener Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Hierfür hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Auftrageber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Geringfügige Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware hinsichtlich Format, Farbe und Qualität berechtigen nicht zu Mängelrügen. Alle Materialien haben eine Toleranz von ± 2 % der benötigten Einheitslänge. Die Schneidetoleranz ist mit ± 1 mm angegeben.
  4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  5. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen dem Auftragnehmer die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt hat, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag geltend machen.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine besondere künstlerische Wirkung, optische Wahrnehmbarkeit oder werbliche Wirkung der Produkte für den Auftraggeber.
  7. Mängelrügen von erkennbaren Mängeln oder Schäden sind unverzüglich zu erheben. Auf jeden Fall muss dies vor Verwendung, Installation, Einbau oder Weiterverwendung der Ware mit genauer Beschreibung des Mangels schriftlich gerügt werden. Mängel gelten insbesondere dann als erkennbar, wenn sie nach dem Auspacken oder bei Vornahme einer Funktionsprobe ersichtlich sind. Der Kunde ist zur Durchführung einer Funktionsprobe verpflichtet, bevor er die Ware seinerseits an seinen Endkunden ausliefert oder dort montiert. Erfolgt die Rüge nicht, gilt die Ware als genehmigt.
  8. Beim Auftreten von Mängeln erfolgt die Nacherfüllung am Sitz der Firma Leuchtalarm UG (haftungsbeschränkt). Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist Halle/Saale. Der Kunde hat die mangelhafte Ware an die Firma Leuchtalarm UG (haftungsbeschränkt)  nach Halle zurück zu versenden, welche beim vorliegenden Mangel die entstehenden Porto- oder Versandkosten trägt. Es obliegt der Fa. Leuchtalarm UG (haftungsbeschränkt)  die Ware nachzubessern oder neu zu fertigen. Insofern ist es nicht zulässig, die Ware vor Mängelbeseitigung durch den Verkäufer, weiter zu verarbeiten, an den Endkunden auszuliefern oder sonst zu montieren.
  9. In keinem Fall wird die Haftung des Verkäufers die Kosten einer Ersatzlieferung im Wert des Kaufpreises der fehlerhaften Ware übersteigen.
  10. Technisch bedingte Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, technische Änderungen und Ausführungen behalten wir uns vor und gelten ebenfalls nicht als Mangel.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers und darf im Falle der Nichteinbringung vom Auftragnehmer demontiert werden.
  2. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware wird Miteigentum begründet, wobei sich der Eigentumsanteil nach dem Verhältnis der Forderung zum Gesamtwert des neuen Produktes bestimmt.
  3. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf an den Auftragnehmer ab.

§ 10 Zahlungsbedingungen und Preise

  1. Der Rechnungsbetrag ist per Vorkasse rein netto nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über € 10.000,00 exkl. MwSt. sind 70 % Anzahlung fällig.
  2. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart, sofern der Auftraggeber unternehmerisch tätig ist. Bei Verbrauchern gilt eine Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart.
  3. Schecks oder Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung in Zahlung genommen. Ablehnung von Schecks und/oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und/oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden diese sind sofort fällig.
  4. Unsere Mitarbeiter und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis EUR 300,00 bei Aushändigung einer Bar-Quittung.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt Teilrechnungen zu legen.
  6. Unsere Versandpreise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung), nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr

  1. Leistungs-, Erfüllungs- und Erfolgsort für Ansprüche des Auftragnehmers sowie für Zahlungsansprüche des Auftraggebers ist der Sitz des Auftragnehmers in Halle
  2. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Halle
  3. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche des Warenhandels.

§ 12 Teilnichtigkeit und anwendbares Recht

  1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Intentionen der Parteien am nächsten kommt.
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